Dokumente
Damit Ihre Hochzeit in Dänemark mit Taja-Heiratsagentur problemlos und stressfrei abläuft, begleiten wir Sie Schritt für Schritt. Wir kümmern uns um die Einreichung aller Dokumente und die gesamte Kommunikation mit den dänischen Behörden.
1. Vollmacht & Formulare
Bevor wir den Antrag bei der dänischen Familienverwaltung stellen, benötigen wir Ihre Unterschrift auf zwei Formularen:
- Vollmacht zur Antragstellung
- Unterschriftenformular
Diese erhalten Sie von uns per E-Mail. Erst mit Ihrer Zustimmung kann Taja-Heiratsagentur Ihre Unterlagen offiziell einreichen.
2. Benötigte Unterlagen
Für EU-Bürger:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Erweiterte Meldebescheinigung mit Familienstand (nicht älter als 4 Monate)
Falls zutreffend:
- Rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Sterbeurkunde eines früheren Ehepartners
- Aufhebungsurteil
- Optional: Nachweise über Ihre Beziehung (z. B. gemeinsame Fotos, Reisebelege, Chatverläufe)
- Bei gemeinsamen Kindern: Geburtsurkunden
Für Nicht-EU-Bürger:
- Gültiger Reisepass
- Aufenthaltstitel oder Fiktionsbescheinigung (§ 81 Abs. 4 AufenthG)
- Erweiterte Meldebescheinigung mit Familienstand (nicht älter als 4 Monate)
- Falls zutreffend:
- Rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Sterbeurkunde oder Aufhebungsurteil
- Optional: Nachweise über Ihre Beziehung
- Bei gemeinsamen Kindern: Geburtsurkunden
Nach der Vorprüfung informiert Sie Taja-Heiratsagentur, ob weitere Unterlagen erforderlich sind.
3. Staatliche Gebühr
Die Bearbeitungsgebühr der dänischen Prüfungsstelle beträgt 285 €. Taja-Heiratsagentur übernimmt die fristgerechte Weiterleitung an die Behörde in Ihrem Namen.
Hinweis zur rechtzeitigen Planung
Bitte senden Sie uns Ihre vollständigen Unterlagen mindestens 4–6 Wochen vor dem gewünschten Hochzeitstermin, damit Taja-Heiratsagentur alle Vorbereitungen pünktlich abschließen kann.