Dokumente

Damit Ihre Hochzeit in Dänemark mit Taja-Heiratsagentur problemlos und stressfrei abläuft, begleiten wir Sie Schritt für Schritt. Wir kümmern uns um die Einreichung aller Dokumente und die gesamte Kommunikation mit den dänischen Behörden.

1. Vollmacht & Formulare

Bevor wir den Antrag bei der dänischen Familienverwaltung stellen, benötigen wir Ihre Unterschrift auf zwei Formularen:

  • Vollmacht zur Antragstellung
  • Unterschriftenformular

Diese erhalten Sie von uns per E-Mail. Erst mit Ihrer Zustimmung kann Taja-Heiratsagentur Ihre Unterlagen offiziell einreichen.

2. Benötigte Unterlagen

Für EU-Bürger:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Erweiterte Meldebescheinigung mit Familienstand (nicht älter als 4 Monate)

Falls zutreffend:

  • Rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Sterbeurkunde eines früheren Ehepartners
  • Aufhebungsurteil
  • Optional: Nachweise über Ihre Beziehung (z. B. gemeinsame Fotos, Reisebelege, Chatverläufe)
  • Bei gemeinsamen Kindern: Geburtsurkunden

Für Nicht-EU-Bürger:

  • Gültiger Reisepass
  • Aufenthaltstitel oder Fiktionsbescheinigung (§ 81 Abs. 4 AufenthG)
  • Erweiterte Meldebescheinigung mit Familienstand (nicht älter als 4 Monate)
  • Falls zutreffend:
  • Rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Sterbeurkunde oder Aufhebungsurteil
  • Optional: Nachweise über Ihre Beziehung
  • Bei gemeinsamen Kindern: Geburtsurkunden

Nach der Vorprüfung informiert Sie Taja-Heiratsagentur, ob weitere Unterlagen erforderlich sind.

3. Staatliche Gebühr

Die Bearbeitungsgebühr der dänischen Prüfungsstelle beträgt 285 €. Taja-Heiratsagentur übernimmt die fristgerechte Weiterleitung an die Behörde in Ihrem Namen.

Hinweis zur rechtzeitigen Planung

Bitte senden Sie uns Ihre vollständigen Unterlagen mindestens 4–6 Wochen vor dem gewünschten Hochzeitstermin, damit Taja-Heiratsagentur alle Vorbereitungen pünktlich abschließen kann.

Noch Fragen? Kontaktieren Sie uns!