Information/Ablauf

Heiraten in Dänemark mit Taja-Heiratsagentur – kurz erklärt

Wir machen Ihre Hochzeit in Dänemark einfach, schnell und sicher. Sie brauchen nur ein paar Unterlagen – wir kümmern uns um den Rest!

So läuft eine Hochzeit mit uns ab – Schritt für Schritt

1. Unverbindliche Beratung

Jede Anfrage wird bei uns persönlich und kostenlos beantwortet – ganz gleich, ob es Ihre erste oder zehnte Frage ist. Wir beraten Sie ehrlich, individuell und ohne Zeitdruck.

2. Entscheidung & Dokumentenvorbereitung

Wenn Sie sich für unsere Agentur entschieden haben, senden Sie uns bitte:
alle notwendigen Dokumente in guter Qualität (Scan oder Foto),
das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular,
die Vollmacht (für die Kommunikation mit den Behörden),
die Eheerklärung (bitte nur ausfüllen, noch nicht unterschreiben).

3. Anzahlung für die dänische Behörde

Sie erhalten von uns eine separate Rechnung über 285 € Bearbeitungsgebühr, die wir im Anschluss direkt an das dänische Familienministerium überweisen.
Erst nach Zahlungseingang und vollständigen Unterlagen können wir den Antrag einreichen.

4. Einreichung & Terminorganisation

Wir reichen Ihren Antrag beim dänischen Familienministerium ein und begleiten Sie bei eventuellen Rückfragen.
Sobald die Genehmigung vorliegt, organisieren wir Ihren Trautermin bei einem verfügbaren Standesamt in Dänemark – abhängig von freien Kapazitäten. Aufgrund der hohen Nachfrage ist eine Wunschkommune in der Regel nicht möglich, wir finden aber stets die beste machbare Option für Sie.

5. Terminbestätigung & Schlussrechnung

Sobald der Trautermin bestätigt wurde, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung.
Mit dieser Terminbestätigung senden wir Ihnen auch die letzte Rechnung über den Restbetrag Ihres gewählten Pakets.

Wer darf heiraten?

  • EU-Bürger
  • Personen mit Aufenthaltstitel in der EU
  • Menschen mit Schengen-Visum oder aus visumfreien Ländern
  • Personen mit Fiktionsbescheinigung (§ 81 Abs. 4)

Nicht möglich:

  • Asylbewerber, Duldung, Aufenthaltsgestattung

Wichtige Infos:

  • Alle Dokumente müssen auf Deutsch, Englisch oder Dänisch sein
  • Meldebescheinigung darf nicht älter als 4 Monate sein
  • Bei Scheidung oder Tod vom früheren Partner: Urteil oder Urkunde (evtl. mit Apostille)

Namensänderung: geht erst nach der Hochzeit beim deutschen Standesamt.

Apostille: bekommen Sie über uns, wenn Sie sie brauchen

Noch Fragen? Kontaktieren Sie uns!